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Rechtsanwaltskanzlei in Berlin

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Rechtsanwalt Aleksander Sigal

Sie stehen in einem Labyrinth voller Paragraphen und haben keinen Lösungsweg oder Sie brauchen einfach juristische Hilfe.

Die Rechtsanwaltskanzlei Aleksander Sigal hat es sich zur Aufgabe gemacht, Lösungswege für Ihre rechtlichen Probleme nach jeweils individuellen Bedürfnissen auszuarbeiten, um Ihnen so zum gewünschten Erfolg zu verhelfen. Denn Recht haben und Recht bekommen sind oft zweierlei unterschiedliche Dinge.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es nie zwei juristische Problemfälle gibt, die genau gleich gelagert sind. Daher kommt es auf jedes kleine Detail an.

Die Philosophie unserer Kanzlei ist es, jeden Fall sorgfältig und individuell zu behandeln. Vertraulichkeit und die Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche stehen für uns dabei an erster Stelle.

Durch Transparenz und Klarheit, ersparen wir Ihnen unnötige finanzielle Ausgaben. Bei uns erhalten Sie das wirtschaftlich und zielorientiert praktisch sinnvollste Ergebnis.

Suchen Sie uns in unserer Kanzlei auf.

Tragen Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich vor. Die Rechtsanwaltskanzlei Aleksander Sigal zeichnet sich durch Zuverlässigkeit und Flexibilität aus. Sie haben bei uns die Möglichkeit auch kurzfristig und außerhalb der Bürozeiten einen Termin zu vereinbaren. So erhalten Sie die Gelegenheit uns Ihren Fall sofort ausgiebig zu schildern, solange Ihre Erinnerungen noch frisch sind. Denn mit der Zeit verblassen häufig auch die Erinnerungen.

Sie erreichen unsere Rechtsanwaltskanzlei telefonisch unter der Rufnummer 030-86201240 oder unter der E-Mail-Adresse info@rechtsanwalt-sigal.de . Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

Rechtsanwalt Sigal berät Sie gerne wahlweise in deutscher, englischer oder russischer Sprache.

Durch die Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete verfügen wir über umfassendes Fachwissen. Wir sind immer über die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert. Unsere fachliche Kompetenz erlaubt es uns, schnellstmöglich Lösungswege für Sie zu konzipieren.

Optimale Kommunikationsmöglichkeiten und gegenseitiges Vertrauen sind für uns die Basis für eine dauerhafte und umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Mandaten.

Bei Problemen in Rechtsgebieten, auf die unsere Kanzlei nicht spezialisiert ist, beziehen wir fachkundige Kollegen beratend mit ein. Unsere Kanzlei verfügt über eine Vielzahl von Kooperationspartner.

Honorarkosten

  • Mehr Informationen

    Anwaltskosten sollten Sie nicht abschrecken, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

    Eine Erstberatung dient dazu, dass Sie nicht aus Unsicherheit oder Unkenntnis Fristen oder Termine versäumen und dadurch Ansprüche verlieren. Bei einer Erstberatung entsteht keine Verpflichtung für Sie, uns zu beauftragen.

    Erst wenn wir mit Ihnen den Fall besprochen haben, können wir Ihnen mitteilen, was unsere Beauftragung kosten wird. Stellt sich im Erstgespräch heraus, dass Sie keinen Rechtsanwalt benötigen, fallen über die Beratungsgebühr hinaus keine weiteren Kosten an.

    Anwaltsgebühren und Auslagen sind gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühren meist an dem Wert des Gegenstandes, dem sogenannten Gegenstandswert. Ferner sind Honorarvereinbarungen gesetzlich zulässig.

    Wir bieten Ihnen für eine außergerichtliche Beratung einen Pauschalpreis. Durch die Vergütungspauschale bzw. einen Beratungsvertrag sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.

    Sind Sie rechtsschutzversichert und Ihnen wird die Deckungszusage erteilt, entstehen Ihnen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

    Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, trägt der Gegner auch Ihre Anwaltskosten sowie etwaige Gerichtskosten, wenn Ihre Angelegenheit in Ihrem Sinne entschieden wird. Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, werden Ihnen jedoch die Anwaltshonorare beider Parteien sowie etwaige Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt.

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann für den Fall der Klageerhebung zugleich Prozesskostenhilfe beantragt werden.

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